
Technische Probleme oder Fragen zum Hinweisgeberschutz? Tel.: 09724 90 74 100
Interne Meldestelle Hinweisgeber
(Whistleblower)
Unser Meldeportal istvertraulicheinfachinklusiv
Hinweisgeber-System
✓ Sichere und datenschutzkonforme Meldungen
✓ Revisionssichere Falldokumentation
✓ Kommunikation mit Hinweisgeber
✓ Fallbearbeitung durch Fallmanager (optional)
Wie wir mit Ihren Daten arbeiten erfahren Sie über unsere Datenschutzhinweise
Fragen & Antworten
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verlangt die Bearbeitung des Hinweises. Die Bearbeitung muss durch geschultes Personal durchgeführt werden.Unsere Kunden können die Hinweise wahlweise durch eigenes Personal bearbeiten. Wir bieten dazu auch entsprechende Sch fasst die Bearbeitung der Hinweise durch unsere hauseigenen Fallmanager.

Ihre Vorteile
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Einfache Handhabung für Hinweisgeber
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Fallbearbeitung ohne Schnickschnack
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Vertrauliche Kommunikation
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Texte und Kommunikation in leichter Sprache (barrierefrei)
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Meldeportal mit zahlreichen Funktionen der Barrierefreiheit (Vorlesefunktion, Kontraste, usw.)

Die nächsten Schritte
Lesen Sie hier von einem Kundenprojekt und die schrittweise Einführung des Hinweisgeber-Schutzsystems in nur 1 Woche.

Hinweisgeberschutzgesetz
Jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeitern muss eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten (HinSchG).
Whistleblower Pflicht ab 01.12.2023

Barrierefrei
Texte und Dokumente in "leichter Sprache" und Bedienhilfen am Bildschirmrand machen unser Portal barrierefrei.
Unsere Kunden





Prozess outsourcen
Fachkundenachweis
Sparen Sie sich die teure Weiterbildung für das eigene Personal. Unser Personal besitzt bereits die notwendige Fachkunde.
Full-Service-Paket
Der Kauf einer reinen Hinweisgeber-Software entlastet das Unternehmen noch nicht vollständig von der Unterhaltung einer "Internen Meldestelle". Benannte Mitarbeiter müssen die eingehenden Meldungen bearbeiten. Bei uns erhalten Sie das Meldeportal und den Service für die Bearbeitung der Meldungen (Managed Services).