Technische Probleme oder Fragen zum Hinweisgeberschutz? Tel.: 09724 90 76 506
Eine Erfolgsgeschichte
Jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeitern muss eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten (HinSchG).
Whistleblower Pflicht ab 01.12.2023
So setzen wir Wünsche um
Lesen Sie in der Erfolgsgeschichte wie wir ein Hinweisgeberschutz-System etabliert haben.
Letzte Umsetzung beim Kunden 27.09.2024
Die Projektschritte
Zunächst haben wir gemeinsam mit dem Kunden ermittelt, wie viele Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind. Dieser Schritt war entscheidend, da nur Unternehmen ab 50 Mitarbeitern gesetzlich verpflichtet sind, ein Hinweisgeberschutzsystem zu implementieren. Unser Ziel war es, den Kunden vor unnötigen Kosten zu bewahren, weshalb wir zu Beginn überprüften, ob diese Pflicht überhaupt für ihn zutrifft. Da dies der Fall war, konnten wir zügig mit den nächsten Schritten fortfahren.