Interne
Meldestelle Hinweisgeber

(Whistleblower)

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Interne
Meldestelle Hinweisgeber

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Fragen & Antworten

Hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit (z.B. Beschäftigte, Lieferanten) oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit (z.B. Bewerber) Informationen über Verstöße erlangt haben. Der zu meldende Verstoß muss im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Folgende Personenkreise können eine Meldung absetzen:

  • Beschäftigte und Mitarbeiter

  • Bewerber

  • Leiharbeitnehmer

  • Subunternehmer (beruflicher Zusammenhang)

  • Auszubildende

  • Externe Mitarbeiter/Freelancer

  • Beschäftigte zur Teilhabe in Werkstätten (SGB)

  • usw.

Hinweisgebende Personen können auch anonyme Hinweise einreichen. In diesem Fall kann die interne Meldestelle Ihnen keinen Eingang der Meldung bestätigen oder Sie über den Bearbeitungsstand informieren.